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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Job-Büro
Rhein-Sieg-Kreis
Wilhelmstraße 7,
53840 Troisdorf
Telefon: 02241 / 88 128
68
Inhaberin und
Ansprechpartnerin: Maria Hoff
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
Gegenstand des Vertrages
Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil
aller Verträge zwischen der Privaten Arbeitsvermittlung Job-Büro
Rhein-Sieg im folgenden "PAV" genannt und dem zu vermittelnden
Auftraggeber im nachfolgenden "AG" genannt.
1. Gültigkeit
Für den Geschäftsverkehr zwischen PAV und dem AG gelten die
nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende
Regelungen und insbesondere Bedingungen des AG, die mit diesen
Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, sind nur gültig, wenn
sie mit der PAV schriftlich vereinbart sind. Im Rahmen einer
bestehenden Geschäftsverbindung haben die AGB Gültigkeit, selbst
wenn bei einem einzelnen Geschäft nicht darauf verwiesen wird.
Grundlage der Vereinbarung ist die Aufnahme in die Datenbank von PAV
bzw. die Verwaltung der Daten der Arbeitsuchenden Person für die
jeweilige Dauer der einzelnen Vertragsvereinbarung.
2. Vertragsabschluss
Der AG erklärt mit Unterzeichnen des Vermittlungsvertrages der PAV
gegenüber, dass Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Die PAV
ist berechtigt, die Personalien des AG auf geeigneten Datenträgern
abzuspeichern und gemäß Vertragvereinbarung für die Vermittlung
gemäß Vertragsvereinbarung an Dritte (Arbeitgeber, Unternehmen,
Firmen usw.) weiterzugeben.
Die
PAV ist ggf. berechtigt, zur besseren Vermittlungsmöglichkeit des AG
Bewerbungsbildermaterial (Gesichtsprofile/Ganzkörperprofile)
anzufordern bzw. selbst oder durch Dritte von ihm Beauftragte zu
produzieren.
3. Vergütung
Die PAV erhält bei erfolgreicher Vermittlung des AG für seine
Dienstleistung Vermittlungsprovision gemäß Sozialgesetzbuch (SGB)
Drittes Buch (III) Arbeitsförderung (SGB III) § 421g vom 27.03.02
4. Dienstleistungsbeginn
Mit Hinterlegung einer Kopie des persönlichen
Vermittlungsgutscheines vom zuständigen Arbeitsamt des AG beginnt
sofort der PAV für den AG gemäß Vertragsvereinbarung tätig zu
werden. Hat der AG keinen Vermittlungsgutschein von seinem
zuständigen Arbeitsamt zu beanspruchen, hat der AG die Möglichkeit,
die Vermittlungsprovision gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch
(III) Arbeitsförderung (SGB III) § 421g vom 27.03.02 selbst zu
tragen bzw. wird mit dem AG ein gesonderter Vermittlungsvertrag
geschlossen.
5. Vertragsdauer
Die Vertragsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen,
endet aber mit Ablauf der Gültigkeit des persönlichen
Vermittlungsgutscheines des zuständigen Arbeitsamtes des AG. Die
Dienstleistung der PAV verlängert sich weiter, wenn der AG einen
neuen gültigen Vermittlungsgutschein des zuständigen Arbeitsamtes
bei der PAV hinterlegt bzw. ein gesonderter Vermittlungsvertrag
geschlossen wird bzw. ist.
6. Haftung der PAV
Die PAV übernimmt keine Erfolgsgarantie bei nicht Vermittelbarkeit
des AG und lehnt jede Haftung für finanzielle, körperliche oder
andere Schäden ab, die mit diesem Vermittlungsservice der PAV in
Zusammenhang gebracht werden können. Weiterhin kann die PAV weder
für unkorrekte Angaben in den Vertragsunterlagen des AG
verantwortlich gemacht werden, noch für den eventuellen Missbrauch
von Informationen des AG, die an Dritte zur Anbahnung einer
Vermittlung notwendig sind.
7. Änderungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit
der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam
sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags
dadurch nicht berührt. Die Vertragspartner haben die unwirksame
Klausel, durch eine wirtschaftlich gleichwertig wirksame Bestimmung
zu ersetzen.
Gerichtsstand ist Siegburg |