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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Job-Büro Rhein-Sieg-Kreis

Wilhelmstraße 7, 53840 Troisdorf

Telefon: 02241 / 88 128 68

Inhaberin und Ansprechpartnerin: Maria Hoff

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gegenstand des Vertrages
Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge zwischen der Privaten Arbeitsvermittlung Job-Büro Rhein-Sieg im folgenden "PAV" genannt und dem zu vermittelnden Auftraggeber im nachfolgenden "AG" genannt.

1. Gültigkeit
Für den Geschäftsverkehr zwischen PAV und dem AG gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen und insbesondere Bedingungen des AG, die mit diesen Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, sind nur gültig, wenn sie mit der PAV schriftlich vereinbart sind. Im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung haben die AGB Gültigkeit, selbst wenn bei einem einzelnen Geschäft nicht darauf verwiesen wird. Grundlage der Vereinbarung ist die Aufnahme in die Datenbank von PAV bzw. die Verwaltung der Daten der Arbeitsuchenden Person für die jeweilige Dauer der einzelnen Vertragsvereinbarung.

2. Vertragsabschluss
Der AG erklärt mit Unterzeichnen des Vermittlungsvertrages der PAV gegenüber, dass Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Die PAV ist berechtigt, die Personalien des AG auf geeigneten Datenträgern abzuspeichern und gemäß Vertragvereinbarung für die Vermittlung gemäß Vertragsvereinbarung an Dritte (Arbeitgeber, Unternehmen, Firmen usw.) weiterzugeben.

Die PAV ist ggf. berechtigt, zur besseren Vermittlungsmöglichkeit des AG Bewerbungsbildermaterial (Gesichtsprofile/Ganzkörperprofile) anzufordern bzw. selbst oder durch Dritte von ihm Beauftragte zu produzieren.

3. Vergütung
Die PAV erhält bei erfolgreicher Vermittlung des AG für seine Dienstleistung Vermittlungsprovision gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung (SGB III) § 421g vom 27.03.02

4. Dienstleistungsbeginn
Mit Hinterlegung einer Kopie des persönlichen Vermittlungsgutscheines vom zuständigen Arbeitsamt des AG beginnt sofort der PAV für den AG gemäß Vertragsvereinbarung tätig zu werden. Hat der AG keinen Vermittlungsgutschein von seinem zuständigen Arbeitsamt zu beanspruchen, hat der AG die Möglichkeit, die Vermittlungsprovision gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung (SGB III) § 421g vom 27.03.02 selbst zu tragen bzw. wird mit dem AG ein gesonderter Vermittlungsvertrag geschlossen.

5. Vertragsdauer
Die Vertragsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, endet aber mit Ablauf der Gültigkeit des persönlichen Vermittlungsgutscheines des zuständigen Arbeitsamtes des AG. Die Dienstleistung der PAV verlängert sich weiter, wenn der AG einen neuen gültigen Vermittlungsgutschein des zuständigen Arbeitsamtes bei der PAV hinterlegt bzw. ein gesonderter Vermittlungsvertrag geschlossen wird bzw. ist.

6. Haftung der PAV
Die PAV übernimmt keine Erfolgsgarantie bei nicht Vermittelbarkeit des AG und lehnt jede Haftung für finanzielle, körperliche oder andere Schäden ab, die mit diesem Vermittlungsservice der PAV in Zusammenhang gebracht werden können. Weiterhin kann die PAV weder für unkorrekte Angaben in den Vertragsunterlagen des AG verantwortlich gemacht werden, noch für den eventuellen Missbrauch von Informationen des AG, die an Dritte zur Anbahnung einer Vermittlung notwendig sind.

7. Änderungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags dadurch nicht berührt. Die Vertragspartner haben die unwirksame Klausel, durch eine wirtschaftlich gleichwertig wirksame Bestimmung zu ersetzen.

Gerichtsstand ist Siegburg